IHR PROBLEM|UNSERE ERFAHRUNG|GEMEINSAME LÖSUNG

    KOMPETENZ IN FLUGSICHERUNG UND LUFTFAHRT

    BERATUNG DURCH EXPERTISE

    WIR SIND FÜR SIE DA

Fotolia 179531844 XSCONSULTING LEISTUNGEN

Unsere Leistungen im Bereich Flugsicherung und Luftfahrt

Allgemein:

Keck Consulting Air Traffic Management (KECCON ATM) besteht aus den Inhabern Birgitt und Joachim Keck. KECCON ATM arbeitet zusammen mit Luftfahrt begeisterten Menschen, die über langjährige praktische Erfahrungen in leitenden und herausgehobenen Positionen in den verschiedensten Aufgabenfeldern der Flugsicherung verfügen, so auch in nicht operativen Bereichen wie insbesondere der Leitung von Finanzbereichen in bedeutenden Flugsicherungs- (Aviation-) Unternehmen.

KECCON ATM verbindet die Expertise von operativen Flugsicherungstätigkeiten mit betriebswirtschaftlichen Kernfragen unter Beachtung der regulatorischen und rechtlichen Vorgaben.

Wir sind bereit Ihr Management und die in- und externen Fachabteilungen zu unterstützen, indem wir die Kernprobleme definieren und die praktischen Fragen so herausarbeiten, daß sie einer Lösung zugeführt werden können, die den betrieblichen Anforderungen ihres Unternehmens maßgerecht entspricht.

KECCON ATM verfügt über die Kompetenz Air Navigation Service Provider (ANSPs), politische Entscheidungsträger, Fluglärmkommissionen, Medien, Betreiber von Regionalflughäfen sowie andere relevante Stakeholder zu flugsicherungsrelevanten Sachverhalten zu beraten.

KECCON ATM arbeitet mit fachlich kompetenten Rechtsanwälten- /Steuerberatern- /Wirtschaftsprüfer- und Aktuaren zusammen, die sich schon langjährig mit der Materie in Luftfahrt- und Flugsicherungsunternehmen befassen.

In diesem Kontext können wir auch spezielle Fragestellungen, die sich aus der 16. Änderung des LuftVG ergeben, einer sachgerechten Lösung zuführen, wie beispielsweise:

  • Was sind flugsicherungstechnische Einrichtungen nach § 27d Abs. 1a des neuen LuftVG?
  • Wem gehören jetzt diese flugsicherungstechnischen Einrichtungen und wie und wo werden sie bilanziert)
  • Welche praktischen Probleme tauchen in der Abgrenzung von flugsicherungstechnischen Einrichtungen und sonstigen Einrichtungen des Flughafens auf und wie wirken sie sich auf das Verhältnis zwischen Flughafen, Flugsicherung und Airline aus?

Leistungen, die sich auf den Bereich der Beratung auf der Grundlage der Änderung des LuftVG beziehen können nach einem Erstgespräch mit dem Ziel des bestmöglichen Service von KECCON ATM in Kooperation mit Partnern oder direkt von Partnern angeboten werden.

Themenbereiche, insbesondere, nicht abschließend:

Beratung von Air Navigation Service Provider (ANSPs), politischen Entscheidungsträgern, Fluglärmkommissionen, Medien, Betreiber von Regionalflughäfen sowie anderer relevanten Stakeholder zu flugsicherungsrelevanten Sachverhalten, auch zur 16. Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Analysen von ATC Trainingsumgebungen und Trainingskonzepten und Beratung zur Optimierung von Trainingskonzepten auch für den militärischen Bereich inklusive Empfehlungen der dafür nötigen Technik

Beratung von Medien, Erstellung von Expertisen zu komplexen, flugsicherungsrelevanten Sachverhalten, öffentliche Kommunikation

Beratung zur Optimierung der zivil militärischen Zusammenarbeit im Bereich Flugsicherung

Beratung beim organisatorischen und technischen Aufbau neuer bzw. deutlich optimierter Flugsicherungsstrukturen / Infrastruktur in Entwicklungsländern (dazu wurde KECCON ATM bei der "Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit" GIZ gelistet)

Beratung von ANSPs und Betreibern von Regionalflughäfen bei der Erstellung von flugsicherungsrelevanten Ausschreibungen und Unterstützung bei der Angebotserstellung (Bidding Process) 

Unterstützung von Aufsichtsbehörden bei der Durchführung von Audits

Individuelle und unabhängige Beratung für Schulabgänger zum Berufsbild des Fluglotsen und dem Ausbildungsweg

 

 

 

 

 

 
 
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